Zeugen-System

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Einleitung

Ein Zeuge ist jene Person, die ein Mitglied selber auswählen kann um sie in einem Sanktions-/Mediationsgespräch zu begleiten. Primär dient diese als Zeuge, kann nach Aufforderung von einer Partei aber auch am Gespräch teilnehmen.

Bedingungen für einen Zeugen

  • Ein ernannter Zeuge muss Mitglied sein und darf nicht am Konflikt beteiligt sein.
  • Der Zeuge erhält mit der Bestätigung der beschuldigten Person Einsicht auf die gleichen Information wie der Beschuldigte.
  • Der Zeuge untersteht der Verschwiegenheit und darf keine Informationen an Dritte weitergeben.
  • In einem Klärungsgespräch soll die beschuldigte Person und der Zeuge mit bis zu zwei Medistafflern konstruktiv über den Sachverhalt diskutieren und argumentieren.
    • Ein Zeuge darf erst mit Aufforderung einer Partei (Staff oder beschuldigte Person) an dem Gespräch aktiv teilnehmen.
    • Dabei ist zu beachten, dass diskutiert wird in welchem Maße gegen das Regelwerk verstoßen wurde. Die Sanktion für einen Regelbruch ist nicht diskutabel sobald das Vergehen feststeht.
  • Der Zeuge und die beschuldigte Person müssen am Ende des Gespräches, das Gesagte in Form eines Protokolls absegnen.
    • Das Protokoll wird vom Medistaff mitgeschrieben.
    • Am Ende des Gesprächs wird das Protokoll mit Zeugen und Mitglied geteilt und sie werden gebeten jenes zu lesen und zu bestätigen, bzw. Ergänzungen zu machen.
  • Wenn es zu keiner Einigung kommen sollte und beide Parteien valide Argumente darlegen, wird der Medistaff die letzte Entscheidung treffen.
    • Sollte es irgendwelche berechtigten Zweifel an dieser Entscheidung geben, so könnt ihr Einspruch einlegen.
      • Gründe für einen Einspruch wären z.B.:
        • Neue Informationen zum Sachverhalt kommen nach der Entscheidung ans Tageslicht
        • Eine Entscheidung ist entgegen den Informationen im Gesprächsprotokoll das beide Seiten abgesegnet haben.
        • Im Falle eines Einspruchs beschäftigt sich der Vorstand mit dem Fall.
  • Im Falle eines Einspruches dürfen der Zeuge und die beschuldigte Person sich auch einige Tage Zeit lassen um sich vorzubereiten.
    • Wir würden euch aber bitten, nicht ewig lange zu warten. Je kürzer der Vorfall her ist, desto besserer Ergebnisse können vielleicht erzielt werden.

Gespräche bei denen ein Zeuge erlaubt ist

Zeugen könne zu verschiedenen Gesprächen mitgenommen werden im Laufe des Sanktionsverfahrens.

Begleitung beim ersten Gespräch (vor der eigentlichen Sanktion)

Zu einem Sanktionsgespräch dürfen beschuldigte Personen einen Zeugen mitnehmen, sofern dieser vorher beim Medistaffler angekündigt wurde.

Begleitung bei einem Einspruchgespräch (nach der Sanktion)

Nachdem eine Sanktion von einem Medistaffler ausgesprochen wurde und sollte es zu einem der in 6a genannten oder ähnlichen Zweifeln kommen, so kann eine beschuldigte Person Einspruch beim Medistaff einlegen. Zu diesem Klärungsgespräch kann ein Zeuge mitgebracht werden, solange dieser vorher beim Medistaff angekündigt wurde.

Fallbeispiel

Ein Mitglied wurde sanktioniert für Elo-Boosting mit böser Intention. D.h. es wurde die Elo eines anderen Spielers verändert, sodass der Account des anderen Spielers nicht mehr in der korrekten Ranked-Elo für das Skilllevel des Accountbesitzers ist.

- Es wird Einspruch eingelegt vom Mitglied, dass das Elo-Boosting ohne bösartige Intention war.
  - Ein Grund dafür könnte z.B. der Nachweis sein, dass die erreichte Elo des geboosteten Accounts dem Skilllevel des Accountbesitzers entspricht.
    - Damit würde sich der Sanktionsgrund ändern von Elo-Boosting mit bösartiger Intention -> Elo-Boosting ohne bösartige Intention.
    - Die Sanktion für Elo-Boosting ohne bösartige Intention ist geringer und damit wird das Sanktionsmaß angepasst zu Gunsten des Beschuldigten.